FAQ

Häufige Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen zu Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Managementsystemen — mit Rechtsgrundlage, den nächsten Schritten und Quellen.

Arbeitssicherheit

Pflichten des Arbeitgebers, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Ersthelfer, Brandschutzhelfer, Sicherheitsbeauftragte, Arbeitsschutzausschuss, Unfallmeldung und Bußgelder — mit Rechtsgrundlage und den nächsten Schritten.

Welche Pflichten hat ein Arbeitgeber im Arbeitsschutz?

Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen, ihre Wirksamkeit überprüfen und sie an veränderte Gegebenheiten anpassen (§ 3 ArbSchG); die Kosten darf er nicht auf die Beschäftigten abwälzen. Konkret heißt das: Gefährdungen beurteilen und dokumentieren (§§ 5 und 6 ArbSchG), Beschäftigte unterweisen (§ 12 ArbSchG), Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen (ASiG) sowie Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung organisieren (§ 10 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1).

So setzen Sie es um

  1. 1Gefährdungsbeurteilung erstellen, Maßnahmen festlegen und dokumentieren.
  2. 2Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen.
  3. 3Unterweisungen planen, durchführen und nachweisen.
  4. 4Ersthelfer und Brandschutzhelfer benennen und ausbilden lassen.

Kann der Arbeitgeber Arbeitsschutzpflichten auf Führungskräfte übertragen?

Ja. Neben dem Arbeitgeber sind nach § 13 ArbSchG ohnehin die gesetzlichen Vertreter, vertretungsberechtigten Organe und die mit der Leitung eines Betriebs beauftragten Personen verantwortlich. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, Aufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen — etwa Bereichs- oder Schichtleitungen.

So setzen Sie es um

  1. 1Übertragung schriftlich festhalten: Aufgaben, Verantwortungsbereich, Befugnisse und Mittel.
  2. 2Nur fachkundige und zuverlässige Personen beauftragen und sie dafür schulen.
  3. 3Die Umsetzung weiter beobachten — die Organisation bleibt Sache des Arbeitgebers.

Rechtsgrundlage

Ab wann braucht ein Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Vom ersten Beschäftigten an: Nach §§ 1 und 5 ASiG muss jeder Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen; eine Untergrenze nach Beschäftigtenzahl gibt es nicht. Den Umfang regelt die DGUV Vorschrift 2 des zuständigen Unfallversicherungsträgers: Betriebe bis 20 Beschäftigte erhalten Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und anlassbezogene Betreuung ohne feste Einsatzzeiten (Anlage 1); ab 21 Beschäftigten gilt die Regelbetreuung mit einer Grundbetreuung von 2,5, 1,5 oder 0,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr — je nach Betreuungsgruppe — plus betriebsspezifischem Teil (Anlage 2). Betriebe bis 50 Beschäftigte können das Unternehmermodell wählen, soweit ihr Unfallversicherungsträger es anbietet.

So setzen Sie es um

  1. 1Betreuungsgruppe und geltende Fassung der DGUV Vorschrift 2 beim eigenen Unfallversicherungsträger klären.
  2. 2Eine externe Fachkraft schriftlich bestellen — die ASZ Gruppe betreut Betriebe bundesweit.

Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit konkret?

§ 6 ASiG beschreibt die Aufgaben: Sie berät den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit — bei der Planung von Betriebsanlagen, der Beschaffung von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung, bei Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen. Sie überprüft Betriebsanlagen und Arbeitsmittel sicherheitstechnisch, begeht die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen, meldet Mängel, untersucht Unfallursachen und wirkt an der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mit. Dazu kommt die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung nach der DGUV Vorschrift 2.

So setzen Sie es um

  1. 1Begehungen mit Protokoll und Maßnahmenliste vereinbaren.
  2. 2Die Fachkraft früh in Planungen einbinden — Umbauten, neue Maschinen, neue Verfahren.

Ist die Gefährdungsbeurteilung Pflicht — auch im Kleinbetrieb?

Ja. Nach § 5 ArbSchG muss jeder Arbeitgeber die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen beurteilen und daraus die erforderlichen Maßnahmen ableiten — unabhängig von Branche und Betriebsgröße. § 6 ArbSchG verlangt Unterlagen, aus denen Ergebnis, Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung hervorgehen; eine Ausnahme für Kleinbetriebe gibt es nicht. Die BAuA nennt die Gefährdungsbeurteilung das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz; die GDA-Leitlinie beschreibt sieben Prozessschritte.

So setzen Sie es um

  1. 1Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen, Gefährdungen ermitteln und beurteilen.
  2. 2Maßnahmen nach der Rangfolge des § 4 ArbSchG festlegen und umsetzen — technisch vor organisatorisch vor persönlich.
  3. 3Wirksamkeit prüfen, dokumentieren und fortschreiben.

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Eine feste Frist gibt es nicht. § 3 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen; § 3 DGUV Vorschrift 1 verlangt die Überprüfung insbesondere dann, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz verändert haben. Vor der Verwendung neuer Arbeitsmittel ist nach § 3 BetrSichV ohnehin zu beurteilen. Die GDA-Leitlinie spricht von kontinuierlicher und anlassbezogener Fortschreibung.

So setzen Sie es um

  1. 1Anlässe festlegen: neue Arbeitsmittel, Stoffe oder Verfahren, Umbauten, neue Tätigkeiten, Unfälle und Beinaheunfälle, neue Vorschriften.
  2. 2Einen festen Prüftermin im Jahr einplanen, auch ohne Anlass.

Wie oft müssen Beschäftigte im Arbeitsschutz unterwiesen werden?

Nach § 12 ArbSchG vor Aufnahme der Tätigkeit — bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und vor neuen Arbeitsmitteln oder Technologien — und danach erforderlichenfalls regelmäßig. Die feste Frist steht in § 4 DGUV Vorschrift 1 und § 6 ArbStättV: mindestens einmal jährlich, dokumentiert. Jugendliche sind mindestens halbjährlich zu unterweisen (§ 29 JArbSchG); beim Umgang mit Gefahrstoffen muss die Unterweisung mündlich anhand der Betriebsanweisung erfolgen und mit Unterschrift bestätigt werden (§ 14 GefStoffV).

So setzen Sie es um

  1. 1Unterweisungsplan je Arbeitsbereich mit Themen, Zuständigen und Terminen führen.
  2. 2Allgemeine Themen online mit Verständnisprüfung, arbeitsplatzbezogene und praktische Inhalte vor Ort.
  3. 3Jede Unterweisung mit Datum, Inhalten, Unterweisenden und Teilnehmenden nachweisen.

Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?

§ 26 DGUV Vorschrift 1: Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer; bei mehr als 20 anwesenden Versicherten 5 Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 Prozent in sonstigen Betrieben. Gezählt werden die Anwesenden — je Schicht und auch bei Urlaub und Krankheit. Ersthelfer werden bei einer vom Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle ausgebildet und in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Jede Erste-Hilfe-Leistung ist zu dokumentieren und die Dokumentation fünf Jahre aufzubewahren (§ 24 Abs. 6).

So setzen Sie es um

  1. 1Anwesende Versicherte je Schicht und Standort ermitteln und den Bedarf daraus ableiten.
  2. 2Lehrgänge bei einer ermächtigten Stelle buchen; die Lehrgangsgebühr des Standardlehrgangs trägt der Unfallversicherungsträger.
  3. 3Erste-Hilfe-Leistungen vertraulich dokumentieren.

Wie viele Brandschutzhelfer sind vorgeschrieben und wie werden sie ausgebildet?

Nach ASR A2.2 ergibt sich die Zahl aus der Gefährdungsbeurteilung; ein Anteil von 5 Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Mehr sind nötig bei erhöhter Brandgefährdung, vielen anwesenden Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder großer Ausdehnung — und Schichtbetrieb und Abwesenheiten zählen mit. Die Ausbildung besteht aus einer fachkundigen Unterweisung (nach DGUV Information 205-023 mindestens zwei Unterrichtseinheiten) und praktischen Löschübungen. Bei normaler Brandgefährdung hat sich eine Wiederholung in Abständen von zwei bis fünf Jahren bewährt; die DGUV Information empfiehlt drei bis fünf Jahre.

So setzen Sie es um

  1. 1Bedarf in der Gefährdungsbeurteilung festlegen, Beschäftigte nach Anhörung des Betriebsrats benennen.
  2. 2Theorie und Löschübung buchen — die ASZ Gruppe bildet Brandschutzhelfer aus.
  3. 3Wiederholungsabstand festlegen und die Benennungen aktuell halten.

Weiterführend

Ab wann muss ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden?

Seit dem 29. Mai 2026 gilt der neu gefasste § 22 SGB VII: Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte bestellen; bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten nur dann, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt. Unternehmen unter 250 Beschäftigten ohne besondere Gefährdung erfüllen die Pflicht mit einem Sicherheitsbeauftragten. § 20 DGUV Vorschrift 1 nennt noch die alte Grenze von 20 Beschäftigten; die Vorschrift wird an das Gesetz angepasst, bis dahin gilt das Gesetz vor. Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Unternehmer, achten auf Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung und machen auf Gefahren aufmerksam; sie dürfen wegen dieser Aufgabe nicht benachteiligt werden.

So setzen Sie es um

  1. 1Beschäftigtenzahl und Gefährdungsbeurteilung prüfen: Besteht eine Pflicht, und wie viele Sicherheitsbeauftragte sind nötig?
  2. 2Beschäftigte benennen, die nah am Geschehen sind, und sie beim Unfallversicherungsträger ausbilden lassen.
  3. 3Sicherheitsbeauftragte in Begehungen und Arbeitsschutzausschuss einbinden.

Wann ist ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) Pflicht?

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten (§ 11 ASiG); Teilzeitkräfte mit bis zu 20 Wochenstunden zählen 0,5, mit bis zu 30 Wochenstunden 0,75. Mitglieder sind der Arbeitgeber oder eine beauftragte Person, zwei vom Betriebsrat bestimmte Mitglieder, die Betriebsärzte, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Sicherheitsbeauftragten. Der Ausschuss berät Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung und tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.

So setzen Sie es um

  1. 1Vier Termine im Jahr festlegen und einladen.
  2. 2Feste Tagesordnung: Gefährdungsbeurteilung, Unfälle und Beinaheunfälle, Vorsorge, Unterweisungen, offene Maßnahmen.
  3. 3Ergebnisse protokollieren und Maßnahmen mit Zuständigen und Terminen nachhalten.

Rechtsgrundlage

Wann muss ein Arbeitsunfall gemeldet werden?

Nach § 193 SGB VII ist ein Unfall dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen, wenn Versicherte getötet oder so verletzt werden, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind. Die Anzeige ist binnen drei Tagen nach Kenntnis zu erstatten, der Betriebs- oder Personalrat unterzeichnet mit, und Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt sind zu informieren. Unabhängig davon sind solche Unfälle nach § 6 ArbSchG zu erfassen, und jede Erste-Hilfe-Leistung ist zu dokumentieren.

So setzen Sie es um

  1. 1Unfallanzeige innerhalb von drei Tagen an die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, meist online.
  2. 2Unfallursache mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit untersuchen und die Gefährdungsbeurteilung anpassen.

Welche Bußgelder und Strafen drohen bei Verstößen gegen den Arbeitsschutz?

Verstöße gegen Arbeitsschutzverordnungen können nach § 25 ArbSchG mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden; wer einer vollziehbaren Anordnung der Behörde zuwiderhandelt, mit bis zu 30.000 Euro. Wer eine solche Handlung beharrlich wiederholt oder dadurch Leben oder Gesundheit von Beschäftigten vorsätzlich gefährdet, wird nach § 26 ArbSchG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Die Aufsicht geht in der Regel gestuft vor: mündlicher Hinweis, Besichtigungsschreiben, förmliche Anordnung, Bußgeldverfahren.

So setzen Sie es um

  1. 1Beanstandungen der Aufsicht fristgerecht abarbeiten und die Erledigung belegen.
  2. 2Die Arbeitsschutzorganisation regelmäßig mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit prüfen.

Welche Unterlagen muss ein Betrieb im Arbeitsschutz vorhalten?

Die Gefährdungsbeurteilung mit Maßnahmen und Überprüfungsergebnis (§ 6 ArbSchG), die Nachweise der Unterweisungen (§ 4 DGUV Vorschrift 1), die schriftlichen Bestellungen von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (§§ 2 und 5 ASiG), die Dokumentation jeder Erste-Hilfe-Leistung für fünf Jahre (§ 24 DGUV Vorschrift 1), die Aufzeichnungen über Prüfungen von Arbeitsmitteln (§ 14 BetrSichV) sowie — wenn Lage, Ausdehnung und Nutzung der Arbeitsstätte es erfordern — einen Flucht- und Rettungsplan (§ 4 ArbStättV). Dazu kommt die Erfassung meldepflichtiger Unfälle.

So setzen Sie es um

  1. 1Eine Übersicht aller Unterlagen mit Ablageort, Zuständigkeit und Prüfdatum führen.
  2. 2Fristen hinterlegen: jährliche Unterweisungen, wiederkehrende Prüfungen, Fortbildungen der Ersthelfer.

Muss der Arbeitgeber arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten?

Ja, nach der ArbMedVV in drei Stufen: Pflichtvorsorge bei besonders gefährdenden Tätigkeiten — ohne Teilnahme darf die Tätigkeit nicht ausgeübt werden —, Angebotsvorsorge bei gefährdenden Tätigkeiten, die der Arbeitgeber anbieten muss, und Wunschvorsorge auf Wunsch der Beschäftigten. Pflicht- und Angebotsvorsorge sind vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig zu veranlassen beziehungsweise anzubieten. Durchführen dürfen sie nur Ärztinnen und Ärzte mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin; die Vorsorge ist keine Eignungsuntersuchung.

So setzen Sie es um

  1. 1Vorsorgeanlässe aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten und eine Vorsorgekartei führen.
  2. 2Termine über den Betriebsarzt organisieren — im Betrieb oder in der Praxis.

Brandschutz

Zur Leistung

Wie oft muss die Brandschutzhelfer-Ausbildung wiederholt werden?

Die ASR A2.2 nennt bei normaler Brandgefährdung Abstände von 2 bis 5 Jahren als bewährt; den konkreten Abstand legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest. Unabhängig davon werden alle Beschäftigten mindestens einmal jährlich zum Verhalten im Brandfall unterwiesen.

Was lernen Brandschutzhelfer?

Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, die betriebliche Brandschutzorganisation, Funktion und Wirkung von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände und das Verhalten im Brandfall — dazu praktische Löschübungen und eine Einweisung in den eigenen Zuständigkeitsbereich (ASR A2.2, DGUV Information 205-023).

Wer benennt die Brandschutzhelfer?

Der Arbeitgeber, nach Anhörung des Betriebs- oder Personalrats. Er kann die Aufgaben auch selbst übernehmen, wenn er entsprechend ausgebildet und ausgerüstet ist (§ 10 Abs. 2 ArbSchG).

Notfallmedizin und Erste Hilfe

Zur Leistung

Kann die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer online stattfinden?

Nein. Nach dem DGUV-Fachbereich Erste Hilfe finden Aus- und Fortbildung mit je 9 Unterrichtseinheiten als Präsenzveranstaltung bei einer ermächtigten Stelle statt; Online-Anteile sind ausgeschlossen. Eine Online-Schulung ersetzt diesen Lehrgang nicht.

Wer bezahlt den Erste-Hilfe-Lehrgang für betriebliche Ersthelfer?

Die Lehrgangsgebühren des Standardlehrgangs übernimmt der Unfallversicherungsträger als Pauschale. Der Betrieb trägt die Entgeltfortzahlung während des Lehrgangs und die Fahrtkosten.

Was gilt, wenn die Fortbildung überfällig ist?

Die Fortbildung soll in der Regel alle zwei Jahre stattfinden. Ist die Frist überschritten, kann die Person nach Auskunft der DGUV zunächst weiter als Ersthelfer tätig sein; die Fortbildung ist zum nächstmöglichen Termin nachzuholen.

Ab wann braucht ein Betrieb Betriebssanitäter?

Wenn mehr als 1500 Versicherte anwesend sind, bei mehr als 250, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle es erfordern, und auf Baustellen mit mehr als 100 anwesenden Versicherten (§ 27 DGUV Vorschrift 1).

Betriebsärztliche Betreuung

Zur Leistung

Was gilt für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten?

Nach der DGUV Vorschrift 2 in der Fassung von 2024 gibt es für sie keine festen Einsatzzeiten. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen bei der Gefährdungsbeurteilung; dazu kommt die anlassbezogene Betreuung, etwa bei neuen Arbeitsverfahren. Die Gefährdungsbeurteilung wird nach maßgeblichen Änderungen wiederholt, spätestens nach der Frist, die der Unfallversicherungsträger festlegt.

Welche Fassung der DGUV Vorschrift 2 gilt für meinen Betrieb?

Die überarbeitete Fassung von 2024 setzen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen seit 2025 schrittweise in Kraft. Bis Ihr Unfallversicherungsträger das getan hat, gilt seine bisherige Fassung, in der die Grenze für die Regelbetreuung bei 10 statt 20 Beschäftigten liegt.

Erfährt der Arbeitgeber die Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorge?

Nein. Beschäftigte und Arbeitgeber erhalten eine Vorsorgebescheinigung: dass, wann und aus welchem Anlass ein Vorsorgetermin stattgefunden hat und wann die nächste Vorsorge angezeigt ist. Befunde und Ergebnis erfahren nur die Beschäftigten; es gilt die ärztliche Schweigepflicht (§ 6 ArbMedVV).

Darf die betriebsärztliche Betreuung digital stattfinden?

Teilweise. Nach der DGUV Vorschrift 2 in der Fassung von 2024 kann bis zu ein Drittel der Leistungen digital erbracht werden, sobald der Betrieb aus einer Erstbegehung bekannt ist. Der Unfallversicherungsträger kann mehr zulassen, höchstens die Hälfte.

Akademie

Zur Leistung

Reicht eine Online-Unterweisung aus?

Sie kann einen großen Teil abdecken. Nach der DGUV Regel 100-001 müssen die Inhalte auf Arbeitsplatz und Aufgaben bezogen sein, das Verständnis muss geprüft werden und Rückfragen müssen möglich sein — die alleinige Übergabe von Inhalten zum Selbststudium reicht nicht. Für Maschinen, persönliche Schutzausrüstung oder Feuerlöscher sind praktische Übungen nötig.

Was gilt bei Gefahrstoffen?

Die Unterweisung erfolgt mündlich anhand der Betriebsanweisung, vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich, und schließt eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung ein. Inhalt und Zeitpunkt werden schriftlich festgehalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift bestätigt (§ 14 Abs. 2 GefStoffV).

Muss eine Unterweisung unterschrieben werden?

Die DGUV Vorschrift 1 verlangt eine Dokumentation, schreibt aber weder eine Form noch eine Unterschrift vor. Einzelne staatliche Vorschriften verlangen die Unterschrift, etwa die Gefahrstoffverordnung.

Wer ist für die Unterweisung verantwortlich?

Der Arbeitgeber. Er kann die Durchführung übertragen, behält aber die Gesamtverantwortung; Führungskräfte prüfen die Wirksamkeit. Bei Arbeitnehmerüberlassung liegt die Pflicht beim Entleiher (§ 12 Abs. 2 ArbSchG).

DIN EN ISO 9001

Zur Leistung

Bis wann muss ein Unternehmen auf die ISO 9001:2026 umstellen?

Bis zum 30. September 2029. Danach sind akkreditierte Zertifikate nach der Fassung von 2015 nicht mehr gültig. Die Umstellung wird in einem Überwachungsaudit, im Rezertifizierungsaudit oder in einem gesonderten Audit bewertet.

Wie lange gilt ein ISO-9001-Zertifikat?

Drei Jahre. In dieser Zeit finden jährliche Überwachungsaudits statt; danach folgt ein Rezertifizierungsaudit.

Ist die ISO-9001-Zertifizierung Pflicht?

Nein, die Zertifizierung ist freiwillig. Viele Kunden und Ausschreibungen verlangen sie jedoch als Nachweis eines funktionierenden Qualitätsmanagements.

DIN EN ISO 45001

Zur Leistung

Was ändert sich für bestehende Zertifikate mit der ISO 45001:2027?

Noch nichts: Die Neuausgabe ist nicht veröffentlicht, Übergangsregeln gibt es deshalb noch nicht. Bis dahin wird nach ISO 45001:2018 mit der Änderung von 2024 zertifiziert.

Ersetzt ein ISO-45001-System die gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten?

Nein. Die gesetzlichen Pflichten, etwa die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz, bleiben bestehen. Die Norm verlangt, rechtliche Verpflichtungen zu ermitteln und einzuhalten, und macht den Arbeitsschutz damit systematisch nachweisbar.

Was hat die Änderung von 2024 eingeführt?

Die Organisation muss bestimmen, ob der Klimawandel ein relevantes Thema für ihr Managementsystem ist; interessierte Parteien können klimabezogene Anforderungen haben. Dieselbe Änderung gilt für weitere ISO-Managementsystemnormen.

Wie lange gilt ein ISO-45001-Zertifikat?

Drei Jahre. In dieser Zeit finden jährliche Überwachungsaudits statt; danach folgt ein Rezertifizierungsaudit.

SCC / SCP

Zur Leistung

Gelten SCC-Personenzertifikate nach dem Regelwerk 2011 noch?

Nein, ab dem 1. November 2026 nicht mehr. Zertifikate nach SCC 2011 (Dok. 016, 017 und 018) werden dann bei Zertifizierungen nach SCC-VAZ 2021 und von Anlagenbetreibern nicht mehr anerkannt, auch wenn die Gültigkeit auf dem Zertifikat noch nicht abgelaufen ist.

Wie lange gilt ein SCC-Personenzertifikat?

Fünf Jahre. Mit dem Regelwerk SGU-Personal VAZ 2021 wurde die Gültigkeit der Prüfungszertifikate für operative Mitarbeitende und operative Führungskräfte auf fünf Jahre verkürzt.

Welche Prüfung legen Führungskräfte ab?

Operative Führungskräfte legen die Prüfung nach Dok. 017 ab, operative Mitarbeitende nach Dok. 018.

SiGe-Koordination nach BaustellV

Zur Leistung

Gilt die Baustellenverordnung auch für private Bauherren?

Ja. Auch der Bau eines Einfamilienhauses ist ein Bauvorhaben im Sinne der BaustellV. Arbeiten dort Beschäftigte mehrerer Firmen, muss der Bauherr einen Koordinator bestellen; ob zusätzlich eine Vorankündigung nötig ist, hängt vom Umfang ab, etwa von der Grenze von 500 Personentagen.

Kann der Bauherr die Koordination selbst übernehmen?

Ja. Der Bauherr oder ein von ihm beauftragter Dritter kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen, wenn er dafür geeignet ist. Mit der Bestellung eines Koordinators gibt der Bauherr seine Verantwortung nicht ab (§ 3 Abs. 1a BaustellV).

Bis wann muss der SiGe-Plan vorliegen?

Vor Einrichtung der Baustelle. Er ist erforderlich, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und entweder eine Vorankündigung nötig ist oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV ausgeführt werden. Während der Ausführung passt der Koordinator den Plan an.

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